Reglement


1. Spielbarkeit der Plätze

Es ist Pflicht jedes Mitgliedes zu den Plätzen sorge zu tragen. Es darf nicht gespielt werden, wenn die Plätze offensichtlich in Mitleidenschaft gezogen würden (siehe Hinweistafel). Wenn ein Mitglied in grobfahrlässiger Weise einen Platz beschädigt, hat es für den Schaden aufzukommen.

2. Spieldauer

Die Spieldauer beträgt für Einzelspiele 60 Minuten und für Doppelspiele 90 Minuten. Bei grossem Andrang dürfen nur Doppel gespielt werden. Darin eingeschlossen ist das Abziehen und Putzen des gebrauchten Platzes. Eine Verlängerung um 60 Min kann – wenn es freie Plätze hat – bei Spielbeginn reserviert werden.

3. Bälle

Jedes Mitglied bringt seine eigenen Bälle mit. Bei Interclub-Begegnungen und Clubturnieren werden die Bälle vom Club zur Verfügung gestellt.

4. Fixe Reservationen

Reservationen für eine Spielzeit werden im Voraus nur für Interclub-, Meisterschafts- und Ranglistenspiele sowie Trainingsstunden (Tennisunterricht und Schüler-, Junioren und IC-Trainings, Senioren) im GOTCourts vorgenommen.

5. GOTCourts

Jedes Clubmitglied (Aktiv, Junior, Schüler, Schnupperabo) wird im GOTCourts vorgängig registriert. Vor Spielbeginn hat jedes Mitglied seine Reservation im GOTCourts vorzunehmen. Beide Namen sind im GC einzutragen. Dasselbe gilt auch für Gäste.

6. Schüler

Ab 18.00 Uhr können Schüler bis zu dem ihrem 16. Geburtstag folgenden Jahresende, sofern sie unter sich spielen, nur Plätze belegen wenn keine Aktiven spielen wollen.

7. Gäste

Gäste haben nur in Begleitung von Aktivmitgliedern (inkl. Schüler, Junioren und Schnupperabos) Zutritt zur Tennisanlage. Die Mitglieder dürfen den gleichen Gast maximal 4 x einladen. Schnupperabos nur 2x. Der Gastgeber bezahlt pro Gast und Stunde eine Gebühr von Fr. 10.00. Die Gesamtsumme wird Ende Saison in Rechnung gestellt. Clubmitglieder dürfen nicht mit Gästen beim Spielen abgelöst werden. Vor Spielbeginn muss der Gastgeber seinen Gast ordnungsgemäss im GOTCourts registrieren. Die Mitglieder kontrollieren das Einhalten der Gästeregelung.

8. Zweitmitgliedschaft

Clubmitglieder, welche ebenfalls in einem anderen Tennisclub Aktivmitglied sind, können einen Antrag auf eine Zweitmitgliedschaft stellen. Es ist jährlich eine Bestätigung des Erstclubs einzureichen. Für die Zweitmitgliedschaft ist ein Mitgliederbeitrag von 50 % des normalen Beitrages zu entrichten.

9. Beanstandungen

Beanstandungen betreffend den Spielbetrieb sind dem Vorstand schriftlich einzureichen. Bei Meinungsverschiedenheiten auf dem Platze kann ein Vorstandsmitglied einen endgültigen Entscheid treffen.

10. Ordnung und Sauberkeit

Ordnung und Sauberkeit sind für die Mitglieder des TCD eine Ehrensache. In erster Linie ist zu beachten: - dass trockene Plätze vor dem Spielen entsprechend bewässert werden

- dass die Plätze nur mit geeigneten Tennisschuhen betreten werden (keine Joggingschuhe!)

- dass nach dem Spielen die Plätze mit den entsprechenden Geräten (Besen oder Schleppnetz) abgezogen werden

- dass nach dem Spielen das Clubhauses nur in gereinigten Tennisschuhe betreten wird

- dass man sich nach dem Duschen im Duschraum abtrocknet

- dass gebrauchtes Geschirr abgewaschen wird und leere Flaschen entsorgt werden

- dass die letzten Spieler beim Verlassen der Anlage die Lichter löschen und Clubhaus und Anlage abschliessen

11. Disziplin

Den Vorstandsmitgliedern steht das Recht zu, Spieler, die sich seinen Anordnungen oder den Bestimmungen dieses Reglements nicht unterziehen, zu verwarnen. Im Wiederholungsfall behält sich der Vorstand angemessene Schritte vor.

 

April 2021

Tennisclub Deisswil

Der Vorstand